Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Finanzielle Förderung von Teilnahmen an Kongressen, Tagungen und Workshops im Hauptfach Psychologie

Stand: Juli 2011

Psychologisches Institut - Universität Heidelberg
 Hauptstraße 47-51, D-69117 Heidelberg
Tel: +49-6221/54-7346, Fax: +49-6221/54-7734

Verantwortlich: Dr. Joachim Schahn für die Studiengebührenkommission,

Tel. 06221/54-7331
E-Mail: Joachim.Schahn@psychologie.uni-heidelberg.de

 

Am Psychologischen Institut gibt es für Studierende im Hauptfach Psychologie (Diplom, Bachelor oder Master) die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung von Teilnahmen an psychologischen Kongressen, Tagungen und Workshops, finanziert aus Studiengebühren. Die Gelder werden zur Zeit von Dr. Joachim Schahn als Kustos verwaltet. Studierende können per Antragsvordruck (als pdf-File unter diesem Link) eine solche Förderung beantragen.

Die formalen Voraussetzungen für den Zuschuss sind:

  1. Es muss ein Antrag (Formular unter diesem Link) gestellt und bei der Studiengebührenkommission (Intern: Postfach Nr. 10, Adresse für postalische Zusendung s.o.) eingereicht werden.
  2. Der Veranstaltungsbesuch sowie die Immatrikulation im Hauptfach-Studiengang Psychologie (Diplom, Bachelor oder Master, nicht bei Begleitfach- oder Lehramtsstudium) zum Zeitpunkt des Besuchs muss geeignet nachgewiesen werden (Kopie der Immatrikulationsbescheinigung genügt).
  3. Die Veranstaltung muss von einer anerkannten psychologischen Fachgesellschaft oder Institution durchgeführt werden. Möglich ist auch eine Fachgesellschaft oder Institution einer Nachbarwissenschaft oder eine interdisziplinäre Veranstaltung, wenn das Thema ein psychologisches ist. Gedacht ist vor allen Dingen an die Förderung des Besuchs klassischer Kongresse, Fachtagungen und Workshops im Bereich von Forschung oder Anwendung mit Vorträgen und Postern. Das Zutreffen dieser Bedingungen muss eine Lehrperson aus dem Hause auf dem Antragsformular bestätigen.
  4. Fortbildungen und Kurse aller Art können nicht mit diesem Antrag gefördert werden; gefördert werden nur Kongresse, Tagungen oder Workshops, die vorwiegend dem wissenschaftlichen Austausch dienen.
  5. Der Förderungsbetrag kann höchstens einmal  pro Person und Studiengang in Anspruch genommen werden. Diese Regelung besteht ab dem Sommersemester 2011; genehmigte Anträge aus früheren Semestern davor bleiben bei der Zählung unberücksichtigt. D.h. ein Antrag fällt unter diese Regelung, wenn die Veranstaltung im WS 2010/11 oder danach stattgefunden hat und der Antrag im SS 2011 oder danach gestellt wird. Wird der Höchstbetrag nicht ausgeschöpft, besteht keine Möglichkeit, einen weiteren Antrag für den Restbetrag zu stellen. Achten Sie daher bitte darauf, bei mehreren Tagungsbesuchen jenen einzureichen, der die maximale Förderung in Anspruch nimmt. Sie können jedoch auch im selben Antrag mehr als eine Tagung geltend machen, die dann zusammen die Höchstgrenze erreichen oder überschreiten; dabei muss jedoch auch das Zeitlimit in Punkt 6. beachtet werden.
  6. Der Antrag kann in demjenigen Semester gestellt werden, in dem die Veranstaltung stattgefunden hat, oder ein Semester danach; länger zurückliegende Veranstaltungen werden nicht bezuschusst. Die besuchte Tagung / der besuchte Kongress muss außerdem während der Zeit der Immatrikulation im Studiengang Psychologie Diplom, Bachelor oder Master stattgefunden haben. Eine Antragstellung ist jedoch auch noch im ersten Semester nach Studienende möglich, wenn die Veranstaltung im Semester der Exmatrikulation stattgefunden hat. Durch die Möglichkeit, einen Antrag auch noch im Folgesemester zu stellen zu können, kann man im Falle von mehreren Veranstaltungsbesuchen den teuersten zur Erstattung einreichen.  
  7. Es besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme, wenn die für das Semester der Antragstellung vorgesehenen Mittel verbraucht sind. Sollte einem Antrag wegen mangelnder Mittel nicht entsprochen werden können, wird er jedoch automatisch im folgenden Semester bevorzugt berücksichtigt; er muss nicht erneut gestellt werden. Die unter Punkt 6. genannte Frist bezieht sich in diesem Fall nur auf den ursprünglichen Antrag. Voraussetzung dafür ist, dass der Haushaltsposten im folgenden Semester noch zur Verfügung steht.
  8. Erstattet werden die tatsächlich entstandenen Kosten bis zu einer Höhe von maximal 150,-- Euro (z.B. Kongress- und Tagungsgebühren; Fahrtkosten; Übernachtungskosten). Darüber hinausgehende Kosten können nicht erstattet werden. Kongress- und Tagungsgebühren werden nur bis zu einem Höchstbetrag von 100,-- Euro erstattet; darüber hinausgehende Kosten können nicht auf den maximalen Förderungsbetrag angerechnet werden.
  9. Die Kosten müssen durch Belege nachgewiesen werden, d.h. es sind weder Vorauszahlungen (Vorschuss) möglich, noch erfolgen pauschale Zahlungen ohne Nachweis. Die Belege müssen Originalbelege sein (keine Kopien) und das Format A4 haben oder, wenn sie kleiner sind, auf ein A4-Blatt aufgeklebt werden. Pro Blatt können mehrere Belege aufgeklebt werden, falls der Platz ausreicht.
  10. Findet die Veranstaltung in Heidelberg oder am Wohnort der den Antrag stellenden Person statt, können prinzipiell keine Fahrtkosten abgerechnet werden. Ansonsten sind bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln die entsprechenden Fahrkarten bzw. Belege beizufügen. Bei Fahrten mit dem eigenen PKW können für Hin- und Rückfahrt pro Kilometer 16 Cent abgerechnet werden. Die Entfernung vom Wohn- bzw. Studienort zum Tagungsort ist geeignet nachzuweisen, z.B. durch den summarischen Ausdruck eines Routenplaners (d.h. bitte nur die Zusammenfassung mit der Entfernungsangabe einreichen, nicht die ganzen Details zur Route).  Bei der Mitnahme von weiteren Personen, die ebenfalls an der Tagung teilnahmen und einen Antrag stellen, erhöht sich der Betrag um 2 Cent pro mitgenommener Person. Die Personen müssen namentlich aufgeführt werden und dürfen in ihren eigenen Anträgen keine Fahrtkosten geltend machen. Alternativ können die Kosten auch auf die Personen aufgeteilt werden, so dass jede Person ihren Anteil geltend machen kann (das ist in der Regel die günstigere Variante, da die Grenze von 150,-- Euro je Person dann besser ausgenutzt wird). Die Anträge sollten in diesem Falle jedoch zusammen abgegeben und auf die Aufteilung hingewiesen werden.

Weitere Hinweise: Kann Ihr Antrag ohne Änderung genehmigt werden, wird ohne weitere Benachrichtigung der Betrag auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Benachrichtigt werden Sie nur, wenn der Antrag ganz oder teilweise nicht genehmigt werden kann, oder wenn noch Unterlagen fehlen. Daher ist es wichtig, dass Sie auf dem Formular Ihre E-Mailadresse angeben. Die Bearbeitung des Antrags kann unter Umständen vier Wochen dauern (meist geht es jedoch deutlich schneller); sollten Sie nach vier Wochen weder eine Nachricht noch die Überweisung bekommen haben, fragen Sie bitte nach.

Heidelberg, im Juli 2011, J. Schahn für die Studiengebührenkommission

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Letzte Änderung: 13.07.2011