Externe Berufspraktika
(Alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten)
Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
- Allgemeine Informationen zu externen Berufspraktika
- Pflichtpraktika im Bachelor-Studiengang
- Pflichtpraktika im Master-Studiengang
- Pflichtpraktika im Diplom-Studiengang
- Häufig gestellte Fragen
- Suche von externen Berufspraktika
- Auslandspraktika
- Formular Praktikumsbericht (PDF)
Außenpraktika sollen es den Studierenden ermöglichen, sich durch eigene Tätigkeit über die Berufsfelder der psychologischen Praxis zu orientieren und die Anwendung von psychologischen Arbeitstechniken zu üben - und zwar unter Anleitung einer Diplom-Psychologin bzw. eines Diplom-Psychologen. Der jeweilige Erfahrungsgewinn hängt unter anderem von der Art des Außenpraktikums, von den konkreten Tätigkeiten sowie natürlich vom eigenen Engagement ab. Folgende Arten von externen Berufspraktika sind möglich und können anerkannt werden:
- Außenpraktikum im engeren Sinne (praktische Tätigkeit) versus Forschungspraktikum
- Vollzeit- versus Teilzeitpraktikum
- Inlands- versus Auslandspraktikum
- Bezahltes versus unbezahltes Praktikum
Die Kriterien für die Anerkennung eines Praktikums sind:
- Betreuung durch eine(n) Diplom-PsychologIn (bzw. Master)
- Psychologische Tätigkeit
- Mindestumfang von 120 Stunden (Bachelor) bzw. 160 Stunden (Diplom / Master)
Wer ein Praktikum absolviert, muss sich selbst um die Anerkennung desselben kümmern! Diese wird durch die Bachelor-Fachstudienberatung durchgeführt.
Über Sonderfälle oder Ausnahmen im Zusammenhang mit der Praktikums-Anerkennung entscheidet der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses (siehe Aufgabenverteilung im Psychologischen Institut).
Welche Praktika müssen vorab genehmigt werden?
Keine - es ist lediglich im Falle von außergewöhnlichen oder aufwändigen Praktika (z.B. Auslandspraktika) empfehlenswert, sich vorher zu erkundigen, ob es mit der Anerkennung Schwierigkeiten geben kann.
Was ist, wenn mein Betreuer kein Dipl.-Psych. ist?
In diesem Falle kann eine formale Betreuung durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des Psychologischen Instituts erfolgen. Diese(r) muss schriftlich bestätigen, dass das Praktikum als ein psychologisches Praktikum in dem betreffenden Fachbereich (typischerweise ABO) anerkannt werden kann.
Im Falle von Auslandspraktika kann die betreuende Person eine dem Diplom äquivalente Qualifikation aufweisen (z.B. Master).
Was ist bei einem Auslandspraktikum zu beachten?
Bei einem Auslandspraktikum muss die betreuende Person eine dem Psychologie-Diplom äquivalente Qualifikation aufweisen (in der Regel Master of Science). Es ist dabei ratsam, aber nicht notwendig, im Vorfeld mit der Studienberatung abzuklären, ob es Schwierigkeiten mit der Anerkennung geben kann.
Macht es für die Anerkennung eines Praktikums einen Unterschied, ob es bezahlt wird oder nicht?
Nein - ein Praktikum kann unabhängig von der Vergütung anerkannt werden, sofern die Kriterien erfüllt sind.
Können Hilfskrafttätigkeiten als Praktikum anerkannt werden?
Ja - Hilfskrafttätigkeiten im Rahmen von Forschungsprojekten können als Forschungspraktikum anerkannt werden, sofern sie eine definierte und zusammenhängende empirische Arbeit umfassen. Diese muss im Praktikumsbericht inhaltlich dargestellt und in der Praktikumsbescheinungung von der/dem betreuenden Dipl.-Psych. bestätigt werden. Bachelorstudierende können sich maximal 3 Wochen, Diplom/Masterstudierende 4 Wochen anrechnen lassen.
