Regelungen zum Pflichtpraktikum neue PO (vom 12.07.2021)
- Orientierungspraktikum (OP)*
- Umfang: 4 Wochen, mindestens 150 Stunden
- ECTS/LP: 5
- Voll- oder Teilzeit
- das OP kann bereits vor Studienbeginn absolviert worden sein
- Bestätigung durch eine:n Psycholog:in durch Unterschrift**
- approbationskonform: siehe Checkliste OP approbationskonform
siehe Modulhandbuch, Seite 26
- Berufsqualifizierendes Praktikum (BP/BQT 1)*
- Umfang: 6 Wochen Vollzeit oder 240 Stunden Teilzeit
- ECTS/LP: 8
- Voll- oder Teilzeit
- frühestens nach dem 1. Studienjahr und 60 LP
- max. 4 Wochen/160 Stunden Forschungspraktikum möglich
- kann als BP auf 2 Praktika aufgeteilt werden (BQT 1 muss in einer einzigen Einrichtung absolviert werden)
- als BP maximal 4 Wochen/160 Stunden als Forschungspraktikum möglich
- Bestätigung durch eine:n Psycholog:in durch Unterschrift**
- approbationskonform: Bestätigung durch eine:n psychologische:n Psychotherapeut:in (Anwesenheit in der Institution), siehe auch Checkliste BQT 1 approbationskonform
siehe Modulhandbuch, Seite 47
( * ) das OP und das BP/BQT 1 kann ggfs. in einer Einrichtung am Stück absolviert werden
Regelungen zum Pflichtpraktikum alte PO (vom 03.02.2014)
- Umfang: 6 Wochen Vollzeit oder 240 Stunden Teilzeit
- ECTS/LP: 8
- Voll- oder Teilzeit
- max. 3 Wochen/120 Stunden Forschungspraktikum möglich
- kann auf 2 Praktika aufgeteilt werden
- Bestätigung durch eine:n Psycholog:in durch Unterschrift**
siehe Modulhandbuch, Seite 26
( ** ) Ist eine Betreuung durch eine:n Psycholog:in nicht möglich (beispielsweise in Unternehmen, die keine Psycholog:innen beschäftigen), sollte eine formale Betreuung durch eine:n Psycholog:in hier im Institut gewährleistet sein.