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Teilzeitstudium im BSc

 

Auf dieser Seite:

Allgemeine Anmerkungen zum Teilzeitstudium

Anmerkungen zur Beantragung

Formalien des Teilzeitstudiums

FAQs zum Teilzeitstudium

 

 

Allgemeine Anmerkungen zum Teilzeitstudium

Die Universität Heidelberg möchte Studierenden und Studieninteressierten ein Studium individueller Geschwindigkeit ermöglichen und führt daher in mehreren regulären Studiengängen ein Teilzeitstudium ein. Seit dem WS 12/13 ist es auch möglich im Bachelor Psychologie ein Teilzeitstudium zu beantragen.

Das Angebot richtet sich vor allem an Berufstätige und Studierende mit Kind(ern). Studienzeiten und Fristen werden angepasst, so dass eine flexible Gestaltung des Studiums möglich ist.

Einige weitere allgemeinen Informationen zum Teilzeitstudium finden Sie auch auf den Seiten des Studiumsportals der Universität Heidelberg.

 

 

Anmerkungen zur Beantragung

Der Antrag auf ein Teilzeitstudium (PDF) kann jederzeit gestellt werden, sowohl zu Beginn eines Studiums als auch aus dem laufenden Studium heraus. Beantragt wird immer die Dauer von 1 Jahr auf Teilzeitstudium, so dass dieses dann als 1 Fachsemester zählt. Anschließend kann ein neuer Antrag gestellt werden.

Studiumsanfänger:

Wenn Sie bereits zu Studiumsbeginn in das Teilzeitmodell einsteigen möchten, so müssen Sie sich dennoch ganz normal auf einen Studienplatz der Psychologie bewerben. Wenn Sie eine Zusage erhalten haben, reichen Sie anschließend bei der Immatrikulation den Antrag mit dem zusammen mit der Fachstudienberatung erstellten Studienverlaufsplan beim Studierendensekretariat ein.

 

Studierende:

Der Antrag auf Zulassung für ein Teilzeitstudium muss mit dem zusammen mit der Fachstudienberatung erstellten Studienverlaufsplan während der Rückmeldefrist beim Studierendensekretariat ein.

 

 

Formalien des Teilzeitstudiums

  • 1 Jahr in Teilzeit zählt als 1 Fachsemester, aber als 2 Hochschulsemester (dadurch verlängern sich automatisch Fristen die in der Prüfungsordnung verankert sind).
  • bei der Beantragung muss ein Studienverlaufsplan für das entsprechende Jahr eingereicht werden, daher nehmen Sie unbedingt Kontakt mit der Fachstudienberatung auf!
  • im Teilzeit-Studienjahr dürfen maximal 36 LP erworben werden
  • ACHTUNG: Ein Teilzeitstudium ist gegenwärtig nicht förderungsfähig im Sinne des BAfÖGs
  • Link zur Teilzeitstudienordnung (PDF)
  • Link zum Antrag zur Zulassung zum Teilzeitstudium (PDF)

 

 

FAQs

Eine Liste mit häufig gestellten Fragen finden Sie hier.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Seitenbearbeiter: Fachstudienberatung