Im folgenden werden einige Alternativen
zu generischen Maskulina systematisch zusammengestellt und kurz kommentiert (s. dazu auch Schweizerische Bundeskanzlei, 1991).
Zudem befinden sich auf dieser Seite auch Links zu den Sprachrichtlinien
der UNESCO für Deutsch, Englisch und Französisch.
1.Legaldefinition
Eine Legaldefinition wird einem
Text vorangestellt. Sie erläutert, daß die nachfolgend verwendeten
maskulinen Personenbezeichnungen Frauen gleichermaßen miteinbeziehen.
Beispiel:
"Diese Verordnung regelt die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern ( im
folgenden Lehrer genannt)."
Bewertung:
-
Die Anmerkung wird im Laufe des Textes vergessen
oder nicht mehr beachtet.
Es ist nicht
damit zu rechnen, die mentalen Repräsentationen der Lesenden durch
diesen Hinweis nachhaltig zu beeinflussen.
2.Splitting
Alle Personen werden sowohl in weiblicher
als auch in männlicher Form aufgeführt.
Sie werden durch Konjunktionen wie und
und oder verbunden.
Bei verkürzten Versionen (Kurzformen)
werden Klammern und Schrägstrich verwendet.
Beispiele:
alle Lehrerinnen und Lehrer des Kollegiums
der Dozent oder die Dozentin sollte...
Bewertung:
-
Eine Gleichbehandlung der Geschlechter ist
gegeben.
-
Die Grammatik (bspw. Bezüge von Pronomen)
muß an die gesplitteten Formen angeglichen werden, d.h. diese Alternative
ist vor allem anwendbar bei kurzen, unverschachtelten Satzkonstruktionen.
3.Kurzformen
des Splittings
Bei verkürzten Versionen des Splittings
werden Klammern, Schrägstrich oder das große
I verwendet.
Beispiele:
Frau/ Mann
Gärtner(in), Gärtner/in,
GärtnerIn
Bewertung:
Da Klammern, Schrägstrich oder Großschreibung,
die den generischen Charakter der Formen wie Gärtner/in kennzeichnen,
nicht mitgesprochen werden können, erscheinen solche Kurzformen des
Splittings in der gesprochenen Sprache als Feminina.
Empirische Untersuchungen zeigen, daß
das große I auch gelesen eher als generisches Femininum fungiert.
Die Gleichbehandlung der Geschlechter ist somit nicht gegeben.
Für das Beispiel Frau/Mann gilt die Bewertung
der Splittingformen.
4.Geschlechtsneutralisierung/
-abstraktion
Zur Bezeichnung von Personen werden Sprachformen
gewählt, die im Maskulinum und im Femininum dieselben Formen aufweisen
und somit nicht formal als Maskulinum gekennzeichnet sind, während
eine abweichende feminine Form existiert. Alternativ werden Begriffe verwendet,
die in eindeutiger Weise vom Geschlecht der bezeichneten Personen abstrahieren.
Beispiele:
Reisende, Abgeordnete, Auszubildende
die Person, die Hilfskraft, das Mitglied
Bewertung: Eine
Gleichbehandlung der Geschlechter ist gegeben. Inwiefern
das grammatische Geschlecht von Wörtern wie Hilfskraft oder Mitglied,
zu denen es keine Form in einem anderen grammatischen Genus gibt, die Vorstellung
der mit ihnen bezeichneten Personen beeinflusst, ist Gegenstand laufender
Forschung.