Stand: 17.10.2010
Gleichstellungsbeauftragte der
Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften |
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(apl.) Prof. Dr. Ursula Christmann Vertreterin: Anleitung zur Benutzung der Liste: frauen-psy@psychologie.uni-heidelberg.de |
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Seit wann gibt es das Amt der Gleichstellungsbeauftragten? Ein Senatsbeschluss vom 22.11.1988 regelt die Einsetzung einer Frauenbeauftragten (Gleichstellungsbeauftragten nach dem LHG vom 5.1.2005) und eines Senatsausschusses für Frauenfragen. Zur Zeit haben Frau Prof. Dr. Dominique Lattard und Frau Prof. Dr. Christiane von Stutterheim das Amt der Universitäts-Gleichstellungsbeauftragten inne. Sie werden in Angelegenheiten der Fakultäten von den jeweiligen Fakultäts-Gleichstellungsbeauftragten vertreten. Auszüge aus dem Universitätsgesetz, die die Frauenförderung an der Universität sowie die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten betreffen, sind im Informationsheft der Universitäts-Gleichstellungsbeauftragten abgedruckt. |
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Was sind die Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten? Zum Auftrag der Gleichstellungsbeauftragten gehört es, auf die verfassungsrechtlich gebotene Chancengleichheit in allen Bereichen der Universität hinzuwirken und sich für die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen und Studentinnen einzusetzen. Um diesem Auftrag nachzukommen, hat die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät das Recht, an den Sitzungen des Fakultätsrates, an Berufungsverfahren bei der Besetzung neuer Stellen, sofern sich Frauen und Männer auf eine Stelle beworben haben, und an anderen Gremien der Fakultät in beratender Funktion teilzunehmen. Sie ist wie ein Mitglied zu laden und zu informieren (vergleiche Universitätsgesetz vom Jan. 2005, § 4(3)). Über die Gleichstellungsbeauftragte der Universität
kann sie Kraft ihres Amtes Forderungen der Frauen an die universitäre
Öffentlichkeit bringen. |
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Frauenförderpläne Der Frauenförderplan der Universität Heidelberg aus dem Jahr 2002 ist auf folgender Seite nachlesbar: Einen nach 11 inhaltlichen Teilthemen strukturierten Überblick über
Frauenförderrichtlinien an deutschen Universitäten bietet eine
Broschüre |
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Informationen zum Thema Geschlecht und Sprache
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Für Studentinnen ist die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät Ansprechpartnerin für vielfältige Interessen, Anliegen und Probleme. Zum Beispiel, wenn Frauen ... • sich über Förderungsmöglichkeiten und Stipendien für Frauen an der Universität Heidelberg informieren möchten. • nach einer Unterbrechung des Studiums oder einer weiteren wissenschaftlichen Tätigkeit, z.B. nach der Geburt eines Kindes, Informationen über Möglichkeiten des Wiedereinstiegs und entsprechende Hilfsangebote und Stipendien benötigen. • auf der Suche nach aktuellen Veröffentlichungen und Literatur zu frauenrelevanten Themen sind und sich über frauenspezifische (Lehr-) Veranstaltungen, Arbeitskreise etc. informieren möchten. • eine Ansprechpartnerin in Fällen von sexueller Belästigung oder Gewalt suchen. • aufgrund ihres Geschlechtes unter Diskriminierung
während des Studiums leiden oder wenn ihnen durch ihre Verpflichtungen
als Mütter in irgendeiner Weise vermeidbare Nachteile während
des Studiums oder in einzelnen Veranstaltungen entstehen. Über ihre eigenen Angebote hinaus kann die Gleichstellungbeauftragte Kontakte zu anderen hilfreichen Stellen und Personen vermitteln. Aktuelle Veranstaltungen und Angebote werden per Aushang im Kasten der Gleichstellungsbeauftragten im Erdgeschoß des Vordergebäudes des Psychologischen Institutes bekanntgegeben. |