Anerkennung von Leistungen aus anderen Fachbereichen für die Lehrveranstaltung

"Methodenlehre für Begleitfachstudierende": Voraussetzungen und Verfahren

Studierende, die in einem Bachelor-Studiengang Psychologie als sog. "Beifach" bzw. "Begleitfach" (25 %) studieren, oder die im Lehramtsstudiengang Psychologie als Erweiterungsfach gewählt haben, und die in ihrem Hauptfach bereits entsprechende Veranstaltungen besucht haben, können sich dies unter den nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen anrechnen lassen und müssen damit die Veranstaltung "Methodenlehre für Begleitfachstudierende" nicht mehr besuchen. Mit Ausnahme des Faches Sportwissenschaft an der Universität Heidelberg liegen diese Voraussetzungen, insbesonder der Punkt 2.), jedoch in der Regel nicht vor. Möglicherweise wurden in einigen Fällen aber zusätzlich zu den Veranstaltungen des Hauptfaches andeswo Leistungen erbracht, z.B. im Rahemen eines früheren (insbesondere Psychologie-) Studiums. Dann ist es sinnvoll, eine mögliche Anerkennung vom Veranstalter prüfen zu lassen.

 

 Voraussetzungen für die Anerkennung:

1.    Die betreffende Person muss aktuell bereits in einem Nebenfach-Studiengang Psychologie immatrikuliert sein oder zum Zeitpunkt der Erbringung der anzuerkennenden Leistungen in Heidelberg oder anderswo in einem solchen Studiengang oder im Hauptfach Psychologie immatrikuliert gewesen sein. Eine Anerkennung ohne aktuelle oder frühere Immatrikulation, z.B. vorab zum Quereinstieg ins Fach Psychologie, ist nicht möglich;

2.   Der gesamte Stoff (nicht nur Teilbereiche!) wird durch die bereits absolvierte(n) Veranstaltung(en) aus anderen Fachbereichen abgedeckt. Dies muss (z.B. mit Hilfe von Stoffplänen, Readern, Literaturlisten, oder einer Bescheinigung des früheren Lehrveranstalters) nachgewiesen werden. Ausnahme beim letztgenannten Punkt: Im Fach Sportwissenschaft liegen bereits genügende Nachweise vor, hier brauchen Sie keine Unterlagen mehr vorzulegen (siehe unter Verfahren, Punkt 3). Wichtig: Die Anerkennung von Teilleistungen, z.B. ausschließlich aus dem Bereich Statistik, während andere Bereich fehlen, ist auf keinen Fall möglich;

3.     Die Veranstaltung/en wurde/n bereits besucht (d.h. Anerkennung nur im Nachhinein, nicht im Voraus);

4.     Die Leistungen wurden benotet. Müssen für die Anerkennung benotete Nachweise mehrerer Veranstaltungen vorgelegt werden, wird die Durchschnittsnote verwendet. Die Kombination benoteter und unbenoteter Nachweise ist möglich.

 

Verfahren zur Anerkennung:

1.     Die Scheine, Notenblätter, LSF-Ausdrucke (aus denen hervorgeht, dass die anzuerkennenden Veranstaltungen besucht wurden und dass es eine Note gab) und die inhaltlichen Nachweise (s.o. unter Voraussetzungen, Punkt 2) sind dem Lehrveranstalter (z.Zt. Dr. Joachim Schahn) persönlich vorzulegen, der dann über die inhaltliche Äquivalenz eine Bescheinigung ausstellt.

2.   Die Nachweise über die Note(n) und die Äquivalenzbescheinigung sind über das Prüfungssekretariat (Prüfungsamt) am Psychologischen Institut (zuständig z.Zt.: Herr Brünnich) einzureichen. Die Note bzw. ggf. die Durchschnittsnote wird als Veranstaltungsnote für "Methoden für Begleitfachstudiernede" übernommen. Um die nach der Anerkennung einzutragende Fachnote für "Methoden für Begleitfachstudierende" zu ermitteln, werden zunächst die Noten je Veranstaltung gemittelt, falls mehrere vorhanden sind; danach erfolgt die Mittlung der Noten der anzuerkennenden Veranstaltungen, falls hier mehrere zur Anerkennung erforderlich sein sollten.

3. Erleichterung des Verfahrens für Studierende mit Sportwissenschaft im Hauptfach an der Universität Heidelberg: Da die Äquivalenz der Veranstaltungsinhalte bereits bekannt ist, entfällt für diese Studierende der inhaltliche Nachweis unter Punkt 2.) der Voraussetzungen: Diese Studierende müssen nicht mehr zunächst zum Lehrveranstalter, sondern können mit ihrem "Transcript of Records" direkt ins Prüfungsamt gehen. Die beiden Veranstaltungen „Einführung in die empirischen Arbeitsmethoden Teil 1 und Teil 2“ nach dem früheren Studienplan, oder die kompletten Veranstaltungen des Moduls "Sportwissenschaftliche Arbeits- und Forschungsmethoden" nach der neuen Studienordnung müssen absolviert und darin mit Noten aufgeführt sein. Im Falle der alten Studienordnung werden die Noten für Teil 1 und Teil 2 gemittelt; nach der neuen Studienordnung wird die Modulnote verwendet. Studierende der Sportwissenschaft aus anderen Universitäten sowie alle Studierende mit anderen Hauptfächern müssen hingegen zum Veranstalter und die inhaltlichen Nachweise vorlegen.

 

Sollte Ihnen unklar sein, ob Veranstaltungen in Ihren Hauptfach anerkannt werden können, sollten Sie sich vorab an den Lehrveranstalter wenden, um frühestmöglich zu klären, ob Sie die Veranstaltung "Methodenlehre für Begleitfachstudierende" besuchen müssen oder nicht. Spätestens sollte dies in der ersten Sitzung der Veranstaltung geklärt werden.

 

Hinweis: Sollte eine Anerkennung möglich sein, handelt es sich lediglich um ein Angebot. Selbstverständlich können Sie auch dann die Veranstaltung "Methodenlehre für Begleitfachstudierende" besuchen und an der Klausur teilnehmen. Dies könnte z.B. inhaltlich zur Verstetigung des Wissens oder formal zur Verbesserung der Note sinnvoll sein.

 

 

gez. Dr. Joachim Schahn

 

Stand: Oktober 2019 (letzte Aktualisierung zuvor im Oktober 2018).