Arbeitsgruppe Rechtssprache
Rezeption von Rechtstexten: Kognitive und angewandte Aspekte in besonderem Hinblick auf Geschlechtergerechtigkeit und Textverständlichkeit
Gegenstand
Frauen und Männern in amtlichen Texten sprachlich gleichwertig zu repräsentieren wird durch eine Vielzahl von Vorschriften und Richtlinien auf nationaler sowie internationaler Ebene geregelt. Frauen sollen direkt angesprochen und als gleichermaßen Betroffene sichtbar gemacht werden. Denn eine „korrekte Bezeichnung und Anrede von Frauen hat große Bedeutung für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der sozialen Wirklichkeit” (Deutscher Bundestag, Bundestagsdrucksache 12/ 1041, 1991, S. 3).
Deshalb werden die in Rechtstexten früher üblichen generisch maskulinen Personenbezeichnungen (z. B. der Wähler, gemeint ist jedoch der Wähler und die Wählerin) mittlerweile weitgehend vermieden und durch geschlechtsneutrale Bezeichnungen (z. B. die Wahlberechtigten) ersetzt.
Gleichzeitig ist in umfassenden Regelungen festgelegt, dass Rechtssprache möglichst verständlich, bürgernah, lesbar und klar sein soll.
Geschlechtergerechte Personenbezeichnungen in Rechtstexten werden jedoch von Laien und juristischem Fachpersonal häufig als „holprig“, kompliziert oder unnatürlich empfunden und daher in vielen Fällen abgelehnt.
Die Arbeitsgruppe Rechtssprache interessiert daher, wie Rechtssprache gestaltet werden kann, um verständlich und gleichzeitig geschlechtergerecht zu sein.
Ziele der Arbeitsgruppe:
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Systematische empirische Überprüfung der bestehenden Empfehlungen zur sprachlichen Gestaltung von Rechtsvorschriften. Besonderer Fokus: Geschlechtergerechtigkeit und Textverständlichkeit
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Entwicklung von empirisch fundierten Lösungenfür eine verständliche und zugleich geschlechtergerechte Rechtssprache.
Hintergrund
Uns interessiert die Frage, wie Personen in der Sprache repräsentiert sind und inwiefern das grammatische Geschlecht (Genus) von Personenbezeichnungen auf das wirkliche Geschlecht (Sexus) der zu bezeichnenden Referenten verweist.
In der Rechtssprache spielt die Konvention des generischen Maskulinums (z.B. der Wähler, obwohl der Wähler und die Wählerin gemeint sind) eine besondere Rolle, da diese in Rechtstexten zur neutralisierenden und verallgemeinernden Bezeichnung beider Geschlechter lange Zeit durchgängig verwendet wurde.
Kognitionspsychologisch-linguistische Befunde zeigen übereinstimmend, dass generische Maskulina, selbst bei eindeutig geschlechtsneutral intendierter Verwendung, zu männlich geprägten mentalen Repräsentationen führen.
Die mentale Verfügbarkeit der Kategorie Frau ist nach generisch maskulinen Personenbezeichnungen schlechter als nach Formen, die explizit beide Geschlechter benennen (z. B. Beidnennung wie in Bürger und Bürgerinnen, oder neutralen Formen, die ganz vom Referentengeschlecht abstrahieren, z. B. Lehrkraft).
Die Befunde stützen die These, dass generisch maskuline Formulierungen mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in Rechtstexten kognitiv nicht in gleichem Maß auf beide Geschlechter verweisen. Das Bestreben, juristische Texte geschlechtergerecht zu formulieren, ist also mit empirischen Befunden begründbar.
Psycholinguistische Methoden
Mithilfe eines breiten Methodenspektrums werden Texte objektiv auf ihre Verständlichkeit und Geschlechtergerechtigkeit untersucht. In den Studien der Arbeitsgruppe kommen u. a. diese Methoden zum Einsatz:
1) Messung von Blickbewegungen und Lesezeiten zur Erfassung der Verständlichkeit
2) Analyse automatischer geschlechtsbezogener Repräsentationen sowie Urteile der Teilnehmenden zur Erfassung der Geschlechtergerechtigkeit
3) Etablierte Skalen der Textverstehensforschung zur Erfassung der stilistischen Qualität
Personen
Publikationen
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Steiger, V. & Irmen, L. (angenommen zur Publikation). Recht verständlich und "gender-fair": Wie sollen Personen in amtlichen Texten bezeichnet werden? Ein Vergleich verschiedener Rezipientengruppen zur Akzeptanz geschlechtergerechter Rechtssprache. Linguistische Berichte.
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Steiger, V. (2008). Generisch maskuline Personenbezeichnungen und deren Alternativen in juristischen Texten. Duden (Hrsg.) (2008), Verständlichkeit als Bürgerrecht? Die Rechts- und Verwaltungssprache in der öffentlichen Diskussion. Thema Deutsch Band 9, 361-370. Mannheim: Dudenverlag
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Steiger, V. & Irmen, L. (2008). Möglichkeiten geschlechtergerechten Formulierens in juristischen Texten. Der Sprachdienst, 52, 161-172.
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Steiger, V. & Irmen, L. (2007). Zur Akzeptanz und psychologischen Wirkung generisch maskuliner Personenbezeichnungen und deren Alternativen in juristischen Texten. Psychologische Rundschau, 58, 190-200.
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Irmen, L. & Linner, U. (2005). Die Repräsentation generisch maskuliner Personenbezeichnungen: Eine theoretische Integration bisheriger Befunde. Zeitschrift für Psychologie, 213, 167-175.
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Irmen, L. & Steiger, V. (2005). Zur Geschichte des Generischen Maskulinums: Sprachphilosophische, sprachwissenschaftliche und psychologische Aspekte im historischen Diskurs. Zeitschrift für germanistische Linguistik, 33, 212-235.
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Irmen, L. & Köhncke, A. (1996). Zur Psychologie des "generischen" Maskulinums. Sprache & Kognition,15, 152-166.
Rezensionen:
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Binding, L. (2008). Vortrag über Maßnahmen zur Etablierung einer verständlichen Gesetzessprache. Deutscher Bundestag, 16. Wahlperiode, 190. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 27. November 2008, 20570-20571
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Vec, M. (2008). Forschung für die/den Leser(in). Die Neigung zum Neutrum: Ein Experiment zur geschlechtergerechten Sprache. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 7.02.08, Nr. 32, S. 37
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Seipelt, M. (2006). Veranstaltungsbericht: Sprache(n) und Recht – Symposion der Gesellschaft für deutsche Sprache. Neue Juristische Woche, 52/ 2006, XVI-XVII
