(5) Diagnose von und Reaktionen auf argumentative Unintegrität

Wir haben unintegres Argumentieren als den wissentlichen Verstoß gegen die Argumentationsbedingungen definiert (vgl. Punkt 1). Mit dieser Definition gehen wir davon aus, daß eine Unintegritätsbewertung notwendig zwei Komponenten beinhaltet: (a) Es muß eine argumentative Regelverletzung vorliegen, und diese Regelverletzung muß (b) mit einem bestimmten Grad an subjektiver Bewußtheit herbeigeführt worden sein. Diese Unterscheidung zwischen Regelverletzung einerseits und subjektiver Bewußtheit andererseits haben wir in Analogie zu der im Deutschen Strafrecht üblichen Unterscheidung zwischen 'objektiven' Tatbestandsmerkmalen (von außen feststellbare Merkmale einer Handlung) und 'subjektiven' Tatbestandsmerkmalen (Bewußtheitszustand des/der Täters/in bei der Tatausführung) modelliert. Die Schwere eines Delikts richtet sich dabei im Strafrecht nach der Wertigkeit der objektiven Tatbestandsmerkmale und den Grad der subjektiven Tatbestandsmäßigkeit. Wir haben dieses strafrechtliche Grundmodell auf den argumentativen Kontext übertragen und fassen unintegres Argumentieren als Zusammenspiel von objektiven Tatbestandsmerkmalen (Regelverletzungen im Sinne von z.B. Fehlschlüssen, Sinnentstellungen etc.) und subjektiven Tatbestandsmerkmalen (Bewußtheitsgrade bei der Herbeiführung einer Regelverletzung: wissentlich, leichtfertig, unwissentlich) auf. Die Wertigkeit der objektiven Tatbestandsmerkmale (Validierung) und das Ausmaß der subjektiven Tatbestandsmäßigkeit haben wir als Basiskomponenten des Unintegritätsurteils bezeichnet und deren Einfluß auf die Unintegritätsdiagnose empirisch überprüft (Nüse, Groeben & Gauler 1991).

Die generelle Hypothese lautet, daß eine Unintegritätsdiagnose um so eher erfolgt, je höher die Wertigkeit der objektiven Tatbestandsmerkmale (Schwere des Regelverstoßes) und das Ausmaß der subjektiven Tatbestandsmäßigkeit (Bewußtheitsgrad) sind. Die Überprüfung erfolgte im Rahmen eines zwei-faktoriellen Designs mit den beiden Faktoren 'Wertigkeit der objektiven Tatbestandsmerkmale' (hoch, mittel, niedrig) und 'Ausmaß der subjektiven Tatbestandsmäßigkeit' (absichtlich, leichtfertig, unwissentlich). Der Faktor Wertigkeit der objektiven Tatbestandsmerkmale wurde durch die Vorgabe von 12 Beispielszenarios mit unterschiedlichen Integritätsverletzungen realisiert; der Faktor Ausmaß der subjektiven Tatbestandsmäßigkeit durch die Vorgabe von Zusatzinformation über den Intentionalitätszustand des/der relevanten Sprechers/in.

Die Ergebnisse zeigen eine volle Bestätigung der generellen Hypothese. Bei Regelverletzungen hoher Wertigkeit, die leichtfertig herbeigeführt, sowie bei Regelverstößen mittlerer Wertigkeit, die absichtlich begangen wurden, resultieren signifikant mehr Unintegritätsurteile als Neutralbewertungen. Hingegen resultieren signifikant mehr Neutralbewertungen unter den Faktorstufenkombinationen 'niedrig/unwissentlich', 'niedrig/leichtfertig' und 'mittel/unwissentlich'. Der Einfluß der beiden Basiskomponenten 'Wertigkeit der objektiven Tatbestandsmerkmale' und 'Ausmaß der subjektiven Tatbestandsmäßigkeit' kann somit als gesichert angenommen werden. Die Ergebnisse zeigen darüber hinaus, daß die beiden Faktoren additiv zusammenwirken, wobei das Gewicht des Faktors 'Wertigkeit der objektiven Tatbestandsmerkmale' höher zu veranschlagen ist als das Gewicht des Faktors 'Ausmaß der subjektiven Tatbestandsmäßigkeit' (Groeben, Nüse & Gauler 1992).

Ausgehend von der 'Basiskomponentenuntersuchung' wurden zwei weitere Studien durchgeführt, in denen die subjektive Tatbestandsmäßigkeit auf der Grundlage von Intentionalitätsindikatoren zu erschließen war (Christmann & Groeben 1993; Schreier, Groeben & Mlynski 1994). Geprüft wurde der Einfluß, der bereits im Rahmen der Basiskomponentenuntersuchung gesicherten Valenz (Wertigkeit der objektiven Tatbestandsmerkmale) und der Intentionalitätsindikatoren 'Mehrfachverletzung des gleichen Standards' (Christmann & Groeben 1995), 'wirkungsorientierter Sprechstil', 'metakommunikatives Vorabstreiten', 'Mehrfachverletzung unterschiedlicher Standards' und 'Kombination mehrerer Bewußtheitsindikatoren' auf die Absichtlichkeitszuschreibung sowie das Unintegritätsurteil. In beiden Studien konnte wieder gesichert werden, daß der Faktor Valenz einen signifikanten Einfluß auf das Unintegritätsurteil hat. Entsprechend ist der Befund, daß die Häufigkeit von Unintegritätsdiagnosen mit zunehmender Schwere der argumentativen Regelverletzung steigt, als relativ stabil anzusehen. Ein signifikanter Effekt der Bewußtheitsindikatoren ergab sich nur in Interaktion mit dem Faktor Valenz, allerdings nur für die Absichtlichkeitszuschreibung, nicht für das Unintegritätsurteil. Bei hoher Valenz haben die Indikatoren 'Dreierkombination' und 'Mehrfachverletzung unterschiedlicher Standards' den stärksten Einfluß auf die Absichtlichkeitszuschreibung, bei niedriger Valenz die Indikatoren 'metakommunikatives Vorabstreiten' und 'wirkungsorientierter Sprechstil'. Die Befunde wurden unter Rekurs auf die Attributionstheorie von Kelley interpretiert. Danach werden bei der Ursachen-Attribution drei Informationsquellen genutzt: Distinktheit, Konsistenz und Konsens. Im vorliegenden Fall braucht bei niedriger Valenz die Absichtlichkeitsattribution nur einem geringen Anspruch zu genügen, der erfüllt ist, wenn Distinktheitsinformation (gegeben durch die Indikatoren 'wirkungsorientierter Sprechstil' und 'metakommunikatives Vorabstreiten') vorliegt. Bei hoher Valenz hingegen ist der Anspruch für die Absichtlichkeitszuschreibung höher; daher muß neben der Distinktheitsinformation auch Konsistenzinformation (mehrere Indikatoren über das gesamte Szenario hinweg) vorliegen, wie es bei den Indikatoren 'Mehrfachverletzung' und 'Dreierkombination' gegeben ist (Christmann, Schreier & Groeben 1996).

In beiden Studien wurden zusätzlich Daten zu kognitiven, emotionalen und motivationalen Komponenten des Bewertungsprozesses erhoben, die primär mit faktor- und regressionsanalytischen Verfahren ausgewertet wurden und zu vergleichbaren Ergebnissen führten. Dabei ergab sich z.B. für die motivationale Komponente eine 10-Faktor-Lösung, die es erlaubt, alle prozessual relevanten Kategorien und Reaktionsmöglichkeiten zu rekonstruieren, die sich auf einem Kontinuum von den Polen Kooperativität und Kooperationsaufkündigung einordnen lassen: kooperatives Übergehen; defensives Übergehen; abwartende Intentionalitätsprüfung; Gegenargumentation; normative Explikation der eigenen Standards; indirekte Thematisierung; direkte Thematisierung; konfrontative Diskussion; innerer Abbruch; offener Abbruch. Zu diesen Reaktionsklassen wurde ein inhaltsanalytisches Kategoriensystem entwickelt und auf den Beispielpool des Projekts (50 Mutter-Tochter-Konfliktgespräche; 5 Talk-Shows) angewendet. Das Kategoriensystem erwies sich dabei für eine Erfassung von Reaktionen auf Integritätsverletzungen als brauchbar. Die Inter-Kodiererinnen-Übereinstimmung kann bei einem Kappa-Wert von .75 als substantiell bezeichnet werden.

Publikationen

Groeben, N., Nüse, R. & Gauler, E. (1992). Diagnose argumentativer Unintegrität. Objektive und subjektive Tatbestandsmerkmale bei Werturteilen über argumentative Sprechhandlungen. Zeitschrift für experimentelle und angewandte Psychologie, 39(4), 533-558.

Nüse, R., Groeben, N., Christmann, U. & Gauler, E. (1993). Schuldmindernde versus -begründende Zusatzattributionen in moralischen Handlungsbeurteilungen. Gruppendynamik 24(2), 165-198.

Christmann, U. & Groeben, N. (1995). Diagnosis and evaluation of violations of argumentational integrity: an empirical study. In: Eemeren, F. H. van, Grootendorst, R., Blair, A. J. & Willard, C. A. (eds.), Proceedings of the Third ISSA Conference on Argumentation Amsterdam 1994, Vol. III, 219-229.

Christmann, U. & Groeben, N. (1995). Diagnosis and evaluation of violations of argu­mentational integrity: an empirical study. In F. v. Eemeren, R. Grootendorst, A.J. Blair & C.A. Willard (eds.), Proceedings of the third ISSA conference on argumen­tation Amsterdam 1994, Vol III (219-229). Amsterdam: Sic Sat.

Christmann, U., Schreier, M. & Groeben, N. (1996). War das Absicht? Indikatoren subjektiver Intentionalitätszustände bei der ethischen Bewertung von Argumentationsbeiträgen. Linguistik und Literaturwissenschaft (Themenheft "Subjektivität und Sprache"), 70-113.

Christmann, U. Schreier, M. & Groeben, N. (1996). War das Absicht? Indikatoren subjektiver Intentionalitätszustände bei der ethischen Bewertung von Argumentati­onsbeiträgen. Linguistik und Literaturwissenschaft, 101 (Themenheft 'Sprache und Subjektivität I'), 70-113.

Schreier, M. (1997b). Das Erkennen sprachlicher Täuschung. Über Absichtlichkeitsindikatoren beim unintegren Argumentieren. Münster: Aschendorff.

Mischo, C. (2000). Reaktionen auf unfaire Argumente: kognitive, emotionale und konative Aspekte. Lengerich: Pabst.

Mischo, C. (2000). Fair oder unfair? Übergehen oder ansprechen? Bewertung argumentativer Unintegrität und Reaktionsmöglichkeiten. Zeitschrift für Experimentelle Psychologie, 47, 281-296.

Mischo, C. (2002). Personality and reaction to argumentative unfairness: Effects of cognitive abilities and personality traits on reactions to unfair argumentative contributions. Social Justice Research, 15, 1-18.

Mischo, C. (2003). The role of cognition in reacting to argumentative unfairness. Pragmatics & Cognition, 11, 2, 241-266.

Mischo, C. (2003). Cognitive, emotional and verbal response in unfair everyday discourse. Journal of Language and Social Psychology, 22, 119-131.

 

Berichte des SFB 245

Christmann, U. & Groeben, N. 1993: Argumentationsintegrität (XIV): Der Einfluß von Valenz und Sequenzstruktur argumentativer Unintegrität auf kognitive und emotionale Komponenten von Diagnose- und Bewertungsreaktionen. Bericht Nr. 67. (103 S.).

Nüse, R., Groeben, N. & Gauler, E. 1991: Argumentationsintegrität (V): Diagnose argumentativer Unintegrität - (Wechsel-)Wirkungen von Komponenten subjektiver Werturteile über argumentative Sprechhandlungen. Bericht Nr. 33. (89 S.).

Schreier, M., Groeben, N. & Mlynski, G. 1994: Argumentationsintegrität (XV): Der Einfluß von Valenz, Indikatoren subjektiver Tatbestandsmäßigkeit, (Un-)Höflichkeit auf die Diagnose und Thematisierung argumentativer Unintegrität. Bericht Nr. 68. (138 S.).


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