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Forschung > Blickbewegung > Eye Tracking Lab

Nutzungsvereinbarung zur Verwendung der Blickbewegungsanlage EyeLink II

Zwischen dem Lehrstuhl für Allgemeine und Theoretische Psychologie, Prof. Dr. Joachim Funke, Psychologisches Institut, Hauptstr. 47-51, 69117 Heidelberg, - nachfolgend Eigentümer genannt -, und (Name, Institution, Adresse) - nachfolgend Benutzer genannt - wird folgende Vereinbarung getroffen:

§ 1 Allgemeines

Bei dem Blickbewegungsmessgerät EyeLink II der Firma SR Research handelt es sich um ein hochsensibles technisches Gerät, bei dem durch Fehlbedienung und Beschädigung einzelner Komponenten, wie der Kamerahalterung oder dem Hauptkabel, Schäden entstehen können, die eine komplette Neuanschaffung des Geräts erforderlich machen. Die Nutzung der Blickbewegungsmessanlage (bestehend aus dem Gerät EyeLink II, einem Host PC der Firma DELL und einem Display PC) ist daher an die Einhaltung der im folgenden formulierten Pflichten geknüpft.

§ 2 Gewährleistung

Der Benutzer ist für die von ihm erhobenen und sonstigen in das System eingebrachten Nachrichten, Texte, Daten und alle sonstigen Aktivitäten allein verantwortlich. Eine Haftung für durch technische Ausfälle bedingte Datenverluste ist ausgeschlossen.

§ 3 Rechte und Pflichten des Benutzers

Nutzungsvoraussetzungen sind eine vorherige Einweisung durch den Eigentümer, eine Zusicherung auf Seiten des Benutzers, dass er sich mit den Gerätefunktionen auskennt und das technische Manual zur Bedienung der Anlage gelesen hat und die Anerkennung der Nutzungsvoraussetzungen durch den Benutzer.


Nutzungsvereinbarung als PDF-File

 
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Zuletzt bearbeitet am 14.11.2003 von JF.